Dissertationen Publizieren
Die Hochschulschriftenstelle ist Ansprechpartner für alle Doktoranden und Doktorandinnen, die an der Universität Bonn promovieren und Exemplare ihrer Dissertation im Rahmen der Veröffentlichungspflicht an die ULB abgeben müssen.
In den Promotionsordnungen, der jeweiligen Fakultäten, ist die Ablieferung der Dissertation (formale Bestimmungen, Anzahl der abzugebenden Exemplare) geregelt.
Erkundigen Sie sich auf jeden Fall in Ihrem Dekanat nach der gültigen, aktuellen Fassung. Die
Promotionsordnungen der Bonner Fakultäten finden Sie größtenteils im Internet auf den Fakultätsseiten oder unter den Amtlichen
Bekanntmachungen der Universität.
Gedruckte Dissertationen
Die Pflichtexemplare müssen in der Hochschulschriftenstelle, in der Abteilungsbibliothek MNL, Nußallee 15a, abgegeben werden.
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin!
Gemäß der Promotionsordnung erhalten Sie eine Empfangsbestätigung, die von der Hochschulschriftenstelle direkt ins Promotions-/Dekanatsbüro der entsprechenden Fakultät abgeschickt werden kann.
» Ausführliche Informationen zu Abgabe von gedruckten Dissertationen und Anforderungen an die gedruckte Pflichtexemplare
eDissertationen - Elektronische Dissertationen
Seit 1999 bietet die Universitäts- und Landesbibliothek Bonn den Doktoranden und Habilitanden der Rheinischen Friedrich Wilhelms-Universität Bonn die Möglichkeit an, neben den bisher üblichen Veröffentlichungsarten Ihre Arbeit als elektronisches Volltextdokument über den Hochschulschriftenserver im Internet zu publizieren.
Die Veröffentlichung über das Internet hat zahlreiche Vorteile:
- Die Arbeit ist weltweit verfügbar und einfach zu benutzen,
- wird wie ein gedrucktes Buch bearbeitet und ist
damit in allen Katalogen nachgewiesen
- und kann zusätzlich über Ihren Namen, die Titelstichwörter oder über Schlagwörter mit Hilfe von Suchmaschinen leicht gefunden werden.
- Die zusätzliche Speicherung auf dem Dokumentserver der Deutschen Nationalbibliothek garantiert eine dauerhafte Archivierung.
- Es müssen nur wenige Pflichtexemplare in gedruckter Form abgegeben werden.
- Es entstehen keine weiteren Kosten.
» Ausführliche Informationen zur Abgabe von elektronischen Dissertationen
