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Leihfristen + Verlängerungen

Leihfristen

Die Berechnung der Leihfristen erfolgt auf Grund der Öffnungstage der Leihstellen (Montag bis Samstag, Sonntage und gesetzliche Feiertage bleiben unberücksichtigt); dies gilt auch für Verlängerungs- und Bereitstellungsfristen.

  • Die reguläre Leihfrist für Bücher beträgt 28 Öffnungstage mit der Möglichkeit, die Frist zweimal zu verlängern, sofern das Buch nicht von einem anderen Benutzer vorgemerkt wird. In besonderen Fällen, z.B. bei Vorliegen mehrerer Vormerkungen auf ein Buch, ist eine Verkürzung der Leihfrist und eine Verlängerungsbeschränkung möglich.
  • Die Leihfrist für Bücher der Lehrbuchsammlungen beträgt ebenfalls 28 Öffnungstage, allerdings ohne Verlängerungsmöglichkeit; Lehrbücher können darüberhinaus nicht vorgemerkt werden.
  • Die reguläre Leihfrist für Zeitschriften in der Lesesaal-Ausleihe in der Hauptbibliothek beträgt 14 Öffnungstage, eine Fristverlängerung ist nicht möglich.

Das aktuelle Leihfristende und eine eventuelle Verlängerungsbeschränkung können Sie der Ausleihquittung entnehmen, die Sie bei jeder Ausleihverbuchung erhalten. Außerdem können Sie sich in "Ihrem Konto" (Benutzerkonto) im Hauptkatalog jederzeit einen Überblick über Ihre Ausleihen und Fristen verschaffen.

Verlängerungen

Eine Leihfristverlängerung ist auf zwei Wegen möglich:

  • Einerseits können Sie selbst online, mit der entsprechenden Funktion, eine "Verlängerung" durchführen. Dabei ist eine Einzelverlängerung für ein bestimmtes von Ihnen entliehenes Werk möglich oder eine Gesamtkontoverlängerung.
    Online verlängerbar sind Ausleihen ab dem 8. Öffnungstag vor Leihfristende wie auch bis zum 6. Öffnungstag danach, wobei natürlich Ihr Gebührenkonto mit Fristüberschreitungsgebühren belastet wird.
  • Andererseits können Sie Verlängerungen auch schriftlich per Brief, Fax oder eMail bei der Leihstelle der Haupt- bzw. der Abteilungsbibliothek MNL beantragen. Schriftliche Verlängerungsanträge müssen spätestens einen Tag vor Ablauf der Leihfrist während der Öffnungszeiten der Leihstellen bei der Bibliothek eingegangen sein. Eine Mitteilung der Bibliothek, ob eine Verlängerung durchgeführt wurde oder nicht, erfolgt nicht. Sie können sich jedoch telefonisch bei der Leihstelle der Haupt- bzw. der Abteilungsbibliothek MNL darüber informieren oder online durch die Hauptkatalog-Funktion "Ihr Konto".
    ACHTUNG: Telefonische Beantragungen von Verlängerungen werden nicht entgegengenommen.

Ein Werk, dessen Leihfrist verlängert worden ist, wird sofort schriftlich zurückgefordert, wenn eine Vormerkung erfolgt. Es ist dann innerhalb von 8 Kalendertagen zurückzugeben.

Ihr Konto

Informieren Sie sich im Hauptkatalog unter dem Punkt "Ihr Konto", welche Bücher Sie entliehen, bestellt oder vorgemerkt haben, wann Leihfristen ablaufen, ob Frist-, Fernleih- oder Portogebühren angefallen sind.

 

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