FAQ Anmeldung
Häufig gestellte Fragen bei der Anmeldung
- Welche Dokumente muss ich bei der Anmeldung vorlegen?
- Wie lange ist der Bibliotheksausweis gültig und wie kann ich die Gültigkeit verlängern?
- Wer ist von der Jahresgebühr befreit?
Welche Dokumente muss ich bei der Anmeldung vorlegen?
Alle Benutzer müssen zur Anmeldung einen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinung vorlegen.
Zusätzlich müssen folgende Personengruppen noch vorlegen:
| Personengruppe | benötigte Dokumente |
|---|---|
| Studierende |
Studierendenausweis |
|
Professoren und wiss. Mitarbeiter, die nicht auf den Webseiten der Uni Bonn oder einer NRW-Hochschule genannt sind |
Nachweis des Arbeitsverhältnisses an der Uni Bonn oder einer NRW-Hochschule |
|
Professoren und wiss. Mitarbeiter, die auf den Webseiten der Uni Bonn oder einer NRW-Hochschule genannt sind, aber einen befristeten Arbeitsvertrag haben. |
Kopie oder Fax des Arbeitsvertrags, aus dem das Datum der Befristung hervorgeht |
|
Angehörige der Uni Bonn oder einer NRW-Hochschule, die nicht auf Webseiten oder im Vorlesungsverz. genannt sind |
Nachweis ihrer Angehörigeneigenschaft |
|
Mitglieder der Universitätsgesellschaft Bonn – Freunde, Förderer, Alumni e.V. |
Mitgliedsausweis |
|
Beauftragte juristischer Personen |
Schriftl. Vollmacht mit Dienst- oder Firmensiegel |
|
Minderjährige nach Vollendung des 16. Lebensjahrs, soweit sie nicht Studierende der Universität Bonn sind. |
Schriftl. Zustimmung und Bürgschaftserklärung der gesetzlichen Vertreter |
| Schüler |
gültigen Schülerausweis |
Wie lange ist der Bibliotheksausweis gültig und wie kann ich die Gültigkeit verlängern?
Der Bibliotheksausweis ist i. d. R. für die Dauer von 1 Jahr gültig. Für Hochschulbedienstete gilt eine Sonderregelung.
Beantragen Sie rechtzeitig, persönlich an der Leihstelle, die Verlängerung der Gültigkeit unter Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung. Studierende müssen zusätzlich ihren Studierendenausweis vorlegen.
Die Ausweisverlängerung müssen Sie persönlich am Leihstellenschalter (Öffnungszeiten) vornehmen.
Wer ist von der Jahresgebühr befreit?
- Mitglieder und Angehörige der Universität Bonn sowie Mitglieder und Angehörige einer anderen Hochschule in Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.
- Mitglieder der Universitätsgesellschaft Bonn - Freunde, Förderer, Alumni e.V.
- Schülerinnen und Schüler, soweit sie zur Benutzung zugelassen sind
