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Beschädigungen + Buchverlust

Bei Buchbeschädigung oder Buchverlust sind Sie zu Schadensersatz verpflichtet (Benutzungsregelung § 26). Sollte Ihnen eine Beschädigung oder ein Verlust unterlaufen sein, wenden Sie sich umgehend an die Leihstelle, damit die Ersatzfrage geklärt werden kann. Dadurch vermeiden Sie die Einleitung eines Mahnverfahrens und eine mögliche Sperre Ihrer Ausleihberechtigung.

 

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